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VG Ansbach: Kein finanzieller Ausgleichsanspruch für über die regelmäßige Dienstzeit hinaus geleisteten Arbeitsstunden in Abgrenzung zu angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit eines Beamten im Justizvollzug
Urteil vom 04.05.2021 – AN 1 K 20.02699